Fachberatung
Unsere Fachberaterinnen unterstützen bei Fragen rund um Garten, Pflanzen, Baulichkeiten und die Regeln der kleingärtnerischen Nutzung.
Hecken richtig pflegen
1. März bis 30. September: keine radikalen Rückschnitte, kein Auf-den-Stock-Setzen und keine Rodung. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind möglich, wenn keine Tiere oder Nester gestört werden.
1. Oktober bis Ende Februar: stärkere Schnittmaßnahmen sind möglich, soweit keine anderen Schutzgründe entgegenstehen. Vor jedem Schnitt ist auf Tiere und Nester zu achten.
Gefahren an Wegen dürfen auch während der Schutzzeit beseitigt werden – aber nur im notwendigen Umfang. Wege sind frei zu halten und die Hecken regelmäßig zu pflegen.
Aktuelles Merkblatt Hecken- & GehölzpflegeLaubenbau – erst beantragen, dann bauen
Wer eine Laube errichten, verändern oder erweitern möchte, benötigt die erforderlichen Unterlagen und die vorherige Prüfung. Dazu gehören Antrag, Lageplan, Ansichten und – soweit erforderlich – die Einwilligung zum Grenzabstand.
Trampoline, Kinderplanschbecken und Spielhäuser
Trampoline
Kleinere Trampoline bis 1,50 m Außendurchmesser können bei ausreichender Sicherung als Kinderspielgerät aufgestellt werden. Der Abstand zum Nachbargarten soll mindestens 2,00 m betragen. Größere Sporttrampoline sind in Kleingartenanlagen nicht zulässig.
Kinderplanschbecken
Kinderplanschbecken dürfen nach den zugrunde liegenden Beschlüssen nur in begrenzter Größe aufgestellt werden. Chemische Wasserzusätze sind nicht zulässig.
Spieltürme / Spielhäuser
Spieltürme sind als Baulichkeiten nicht zulässig. Kleine Spielhäuser können im Rahmen der geltenden Regelungen zeitlich begrenzt geduldet werden. Bei Unsicherheit bitte vor Anschaffung den Vorstand fragen.
Schäden durch Rehe im Garten
Durch die Lage am Wald besuchen Rehe und Damwild regelmäßig die Anlage. Einige Mitglieder haben gute Erfahrungen mit kleinen Mengen ungewaschener, naturbelassener Schafwolle entlang der Gartenbegrenzung gemacht. Ziel ist eine schonende Vergrämung ohne Verletzung der Tiere.
Zecken – Vorsicht bei Gartenarbeiten
Bei Arbeiten in hohem Gras, Gebüsch oder am Waldrand ist ein Zeckenschutz sinnvoll. Nach Aufenthalten im Grünen sollte der Körper kontrolliert und eine Zecke möglichst früh mit geeignetem Werkzeug entfernt werden. Bei auffälliger Hautrötung oder Beschwerden bitte medizinischen Rat einholen.
